AGB

  1. Allgemeine Hinweise zu den Rechten und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag (Auszüge aus der Hotel- und Gaststättenordnung)
    1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
    2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertrags partner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
    3. Der Gastgeber/Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
    4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
    5. a) Der Gastgeber/Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
      b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 1.4. errechneten Betrag zu zahlen.
    6. Ausschließlicher Gerichtsort ist der Betriebsort.
  2. Wichtige Hinweise
    1. Das Kur- und Touristikunternehmen der Stadt Bad Salzungen, komm. Anstalt des öffentl. Rechts (KTU)/ Tourist-Information tritt nur als Vermittler zwischen Gast und Gastgeber auf, nicht als Vertragspartner. Rechtsansprüche, welche aus dem Gastaufnahmevertrag entstehen, können nicht über das KTU/ Tourist-Information geltend gemacht werden.
    2. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
    3. Die Kurtaxe laut gültiger Kurneitragssatzung der Stadt Bad Salzungen ist bei dem Gastgeber bzw. Vermieter zu entrichten.
  3. Zimmervermittlung
    Sie können Ihre Unterkunft auch direkt bei dem KTU/Tourist-Information buchen. Unterkünfte, die nicht über das KTU/ Tourist-Information vermittelt werden, haben einen entsprechenden Vermerk in der Spalte „Informationen“.
  4. Empfehlung
    Wir empfehlen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung. Die Versicherung kann in jedem Reisebüro abgeschlossen werden.